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Überblick zu ökonomischen Grundlagen der Bewässerung
Hier wird versucht so knapp und wichtig wie nötig über grundsätzliche Aspekt der Wirtschaftlichkeit der Beregnung zu informieren.
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Entnahmeentgelte für die Bewässerung
Für die Entnahme von Wasser für Zwecke der Bewässerung ist im Allgemeinen ein Entnahmeentgelt fällig. Dies ist auf der Ebene der Länder hoheitlich unterschiedlich geregelt.
Im Allgemeinen gilt zudem, dass erst ab einer bestimmten jährlichen Entnahmenge Abgaben bzw. Entnahmegelte fällig werden. Dies trifft bei landwirtschaftlichen Bewässerungsvorhaben zu, da die Schwellenwerte hierfür sehr gering sind und quasi nur eine private und und damit nicht gewerbliche Entnahme zulassen.
Entgelte für die Entnahme von Grund- bzw. Oberflächenwasser sind unterschiedlich hoch.
Im Einzelfall kann eine Ermässigung auf das Entgelt erfolgen, falls nachweislich pro Abrechnungsjahr weniger entnommen wurde als genehmigt.
Näheres regeln hierzu jeweils die Wassergesetze bzw. Verordnungen der Länder.
Bundesland | Entgelt für Grundwasser-entnahme [€/m³] | Ermässigung bei Minder- entnahme | Entgelt für Oberflächenwasser-entnahme [€/m³] | Ermässigung bei Minder- entnahme | Entnahmeentgelte relevant ab jährlicher Entnahme [m³] | Quelle | jährliche Meldung erfolgter Entnahme bis zum des Folgejahres | gültig ab | Kommentare |
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Brandenburg | 0,115 | nein | entgeltfrei | entfällt | >3000 | § 40 BbgWG | 31.03. | 01.01.2018 | |
Mecklenburg-Vorpommern | entgeltfrei | entfällt | entgeltfrei | entfällt | entfällt | §16 LWaG | 31.01. | 27.05.2016 | |
Sachsen-Anhalt | 0,02 | ja, auf Antrag | 0,005 | ja, auf Antrag | >3000 | §3 & §4 WasEE-VO LSA | ??? | 30.12.2011 | Vorlagen und Formulare für eine Ermässigung und Befreiung |
Sachsen | 0,025 | nein, siehe Kommemntar | 0,005 | nein | >2000 | § 91 SächsWG | ??? | 12.07.2013 | allg. Ermässigung nur möglich nach §91 Punkt 11 SächsWG |
Thüringen | entgeltfrei | entfällt | entgeltfrei | entfällt | entfällt | ThürWG | ??? | 01.04.2009 | in Bearbeitung, Novelle erwartet für 2019 |
Bewässerungswürdigkeit von Kulturen und Bewässerungsverfahren
Die Bewässerungsnotwendigkeit von Kulturen ergibt sich aus klimatischen Bedingungen sowie aus der existenten Bodenfeuchte. Vereinfacht dargestellt, ist bei Trockenheit die Bewässerungsnotwendigkeit für alle Kulturen grundsätzlich gegeben. Je höher der Wasserbedarf der Pflanzen und umso geringer die Wasserspeicherfähigkiet des Bodens desto höher ist die Bewässerungsnotwendigkeit. Auf Sandböden in Brandenburg aber auch im Regenschatten des Harzes kann von einer hohen Bewässerungsnotwendigkeit ausgegangen werden.
Die Bewässerungswürdigkeit begründet sich in dem wirtschaftlichen Mehrertrag der durch eine Bewässerung gegenüber einer nicht bewässerten Kultur erzielt werden kann. Eine Bewässerungswürdigkeit ist z.B. nicht immer für alle ackerbaulichen Kulturen gegeben. Auch Bewässerungsstrategien und Bewässerungstechniken haben einen Einfluß auf den wirtschaftlich erzielbaren Mehrertrag und damit auf die Bewässerungswürdigkeit von Kulturen.
In dem EIP-Agri Projekt „Precision irrigation“ (Laufzeit 07/2016-12/2020) wurde die Bewässerungswürdigkeit verschiedener Kulturen und Bewässerungsstrategien betrachtet. Eine flipbook-Broschüre stellt die wesentlichen Ergebnisse dar.